Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

1. Einführung

E-GAP S.r.l. (im Folgenden “E-GAP“ oder die „Gesellschaft“) 1  ist ein Unternehmen, das im Bereich der Elektromobilität, der Energiespeicherung und des Energiehandels tätig ist und sich auf die Entwicklung, Produktion und Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen mit hohem technologischem Wert für die Elektromobilität in Städten spezialisiert hat. E-GAP übt seine Geschäftstätigkeit mit dem Ziel aus, die Energiewende hin zur Nutzung von Energiequellen zu fördern, die mit dem Umweltschutz und der Dekarbonisierung der Mobilität vereinbar sind.

Gerade im Hinblick auf die Schaffung eines nachhaltigen und gemeinsamen Wertes hat E-GAP diesen internen Verhaltenskodex (im Folgenden der „Kodex“) verabschiedet, der die Verpflichtungen und ethischen Verantwortlichkeiten enthält, die das Unternehmen bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit und der Erreichung der Ziele der Gruppe einhalten will. Darüber hinaus definiert dieser Kodex eine Reihe von Werten und Grundsätzen sowie Verhaltensregeln, die von den Empfängern, wie unten definiert, befolgt werden müssen.

E-GAP bewertet den Wert seiner Ergebnisse auch und vor allem im Hinblick auf die Art und Weise, wie sie erzielt werden, in der festen Überzeugung, dass ein langfristiger Erfolg nur dann möglich ist, wenn er gleichzeitig einen Wert für das Unternehmen, für die Stakeholder, für die Mitarbeiter, für die Kunden und für die Gebiete, in denen es tätig ist, schafft. Ebenso schafft die ausdrückliche Befürwortung der ethischen Grundsätze des Unternehmens einen Mehrwert und trägt zur Steigerung des Wohlbefindens der Mitarbeiter und der Kundenzufriedenheit bei.

1 Unter “E-GAP” oder dem “Unternehmen” werden im Folgenden alle Unternehmen der Gruppe verstanden, die von E-GAP S.r.l. kontrolliert werden, diese kontrollieren oder mit ihr verbunden sind.

2. Allgemeine Bestimmungen

Die Bestimmungen des Kodex gelten für E-GAP, für die „internen Personen“ des Unternehmens und für alle „externen Personen“, die E-GAP aufgrund vertraglicher Beziehungen ihre Mitarbeit bei der Durchführung seiner Aktivitäten anbieten, das heißt:

  • Interne Personen: (1) die Mitglieder der Organe der Gesellschaft und (2) das gesamte Personal von E-GAP, d.h. die Angestellten, einschließlich der Führungskräfte und der Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag.
  • Externe Personen, im Rahmen der Beziehung zur Gesellschaft, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich (1) Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte; (2) Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Fachleute und Berater; (3) Vertreter; (4) Geschäftspartner.

 

Das Unternehmen verlangt von externen Parteien die Einhaltung des Kodexes und prüft, ob die Grundsätze, auf denen die Aktivitäten seiner Geschäftspartner beruhen, soweit anwendbar, mit den in diesem Kodex dargelegten übereinstimmen.

Alle internen und externen Parteien bilden die „Empfänger“ dieses Kodex. Auf den folgenden Seiten wird daher allgemein auf die Adressaten Bezug genommen, unbeschadet der Fälle, in denen bestimmte Grundsätze auf bestimmte interne und/oder externe Parteien anwendbar sind.

Der Kodex gibt die allgemeinen Verhaltensregeln an, die die „Empfänger“ bei der Ausübung ihrer jeweiligen Pflichten einhalten müssen, u.a. in Bezug auf:

  1. die Verpflichtung zur Vertraulichkeit der erhaltenen sensiblen Informationen, von denen sie aufgrund ihrer Aufgaben Kenntnis erlangt haben oder über die sie anderweitig verfügen.
  2. die für die Durchführung ihrer Tätigkeiten eingerichteten Verfahren.
  3. das Verbot, von Dritten Vorteile zu erhalten oder Dritten Vorteile zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen, die sie zu einem Verhalten veranlassen könnten, das den Interessen des Unternehmens oder des Unternehmens, für das sie arbeiten, zuwiderläuft.

Der Kodex regelt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen und die Empfänger gegenüber den Stakeholdern verpflichten, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit täglich interagieren.
Die in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze und Werte dienen den Mitarbeitern von E-GAP als Anregung für ihr Handeln, da sie die Bedeutung ihrer Rolle, die Komplexität ihrer Aufgaben und die Verantwortung, die ihnen bei der Verfolgung der verschiedenen Ziele übertragen wurde, berücksichtigen.

3. Allgemeine ethische Grundsätze

Die Empfänger verpflichten sich hiermit, bei der Ausübung jeglicher Tätigkeit im Namen des Unternehmens die folgenden ethischen Grundsätze (im Folgenden „Grundsätze“) zu befolgen:

3.1 Freundlichkeit;

3.2 Unparteilichkeit und Nicht-Diskriminierung;

3.3 Vertraulichkeit;

3.4 Rechtmäßigkeit;

3.5 Fairness;

3.6 Professionalität und Zuverlässigkeit;

3.7 Nachhaltigkeit;

3.8 Transparenz und Fairness;

3.9 Wertschätzung der Mitarbeiter;

3.10 Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte;

3.11 Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz;

3.12 kontinuierliche Verbesserung und Qualität der erbrachten Dienstleistungen;

3.13 Schutz des Wettbewerbs.

 

3.1 Freundlichkeit;
Bei der Ausübung jeglicher Arbeitstätigkeit sind die Empfänger verpflichtet, ihren Gesprächspartnern mit Höflichkeit, Respekt, Freundlichkeit und Zuvorkommenheit nach den Maßstäben des gesunden Menschenverstands zu begegnen, unabhängig davon, ob es sich um externe oder interne Mitarbeiter des Unternehmens handelt.

3.2 Unparteilichkeit und Nicht-Diskriminierung

Bei der Ausübung von Arbeitstätigkeiten jeglicher Art, insbesondere bei der Entscheidungsfindung, sind E-GAP und die Empfänger verpflichtet, jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der politischen Orientierung, einer Behinderung, der sexuellen Zugehörigkeit, des Alters und jeder anderen Form der Vielfalt zu vermeiden.

3.3 Vertraulichkeit

E-GAP betrachtet die Vertraulichkeit als einen wesentlichen und obligatorischen Wert; daher gewährleisten die Empfänger die Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen und personenbezogenen Daten sowie den Schutz der aus der durchgeführten Arbeit gewonnenen Informationen. Die erhaltenen Informationen werden nicht in einer Weise verwendet, die gegen das Gesetz verstößt, oder zu einem anderen Zweck als dem, für den sie gesammelt wurden.
Die Empfänger dürfen daher aus der Verwendung vertraulicher Informationen weder persönliche noch finanzielle, direkte oder indirekte Vorteile ziehen, noch dürfen sie solche Informationen an andere weitergeben oder anderen empfehlen oder sie dazu veranlassen.

Die Datenschutzpolitik des Unternehmens garantiert angemessene Sicherheitsstandards für die Speicherung von personenbezogenen Daten.

3.4 Rechtmäßigkeit

Bei der Durchführung seiner Aktivitäten fördert E-GAP die Umsetzung und Einhaltung seiner internen Regeln und Verfahren sowie der Grundsätze des Kodex, um Verstöße gegen geltende Gesetze zu vermeiden.

3.5 Fairness

E-GAP verpflichtet sich, bei der Erbringung seiner Dienstleistungen oder beim Aufbau von Arbeitsbeziehungen jeglichen Machtmissbrauch zu vermeiden und Fairness und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

3.6 Professionalität und Verlässlichkeit

Die Empfänger verpflichten sich, sicherzustellen, dass alle Aktivitäten von E-GAP mit einem Höchstmaß an Engagement, Sorgfalt und Professionalität durchgeführt werden, um den Ruf und das Image des Unternehmens zu schützen.

3.7 Nachhaltigkeit

E-GAP übt seine Geschäftstätigkeit mit dem Ziel aus, die Energiewende hin zu Formen der Nutzung von Energiequellen zu fördern, die mit dem Umweltschutz und der Dekarbonisierung der Mobilität vereinbar sind. In dieser Hinsicht beabsichtigt das Unternehmen, einen oder mehrere gemeinnützige Zwecke zu verfolgen und in einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und transparenten Art und Weise gegenüber den Menschen, den Gemeinschaften, den Gebieten und der Umwelt, den kulturellen und sozialen Gütern und Aktivitäten, den Institutionen und Verbänden und anderen Interessengruppen zu handeln.
Die Empfänger verpflichten sich, die Einhaltung der Umweltverpflichtungen zu überwachen und die natürlichen Ressourcen zu schützen, die Umweltauswirkungen der Unternehmenstätigkeit zu minimieren und alle umweltgefährdenden Situationen und Verstöße gegen die einschlägigen Verhaltensregeln und Unternehmensverfahren unverzüglich zu melden.
Darüber hinaus verpflichten sich das Unternehmen und die Empfänger, die Umwelt in ihrer Gesamtheit so weit wie möglich zu respektieren und zu schützen, indem sie die Durchsetzung grüner und umweltfreundlicher Maßnahmen fördern.
In jedem Fall berücksichtigt E-GAP bei seiner Tätigkeit die Bedürfnisse der Gemeinschaft, in der es tätig ist, und ist bestrebt, zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und zivilen Entwicklung beizutragen.

3.8 Transparenz und Fairness

Die Beziehungen zu den Stakeholdern basieren auf den Kriterien der Fairness, der Zusammenarbeit, der Loyalität und des gegenseitigen Respekts.

Die Empfänger müssen ihre Tätigkeit im Interesse des Unternehmens ausüben und dürfen daher keinerlei Druck ausgesetzt werden.

Insbesondere muss jede Handlung, jeder Vorgang oder jede Transaktion in der Buchhaltung des Unternehmens nach den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien und den geltenden Buchführungsgrundsätzen korrekt, ordnungsgemäß, nachprüfbar, rechtmäßig, kohärent und kongruent erfasst werden.

Die Buchhaltungsunterlagen müssen die Anforderungen an die Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten erfüllen; für jeden buchhalterischen Vorgang müssen in den Unterlagen des Unternehmens vollständige und angemessene Belege aufbewahrt werden, um (1) die Identifizierung der Merkmale und Beweggründe, die dem Vorgang selbst zugrunde liegen, (2) die buchhalterische Aufzeichnung und (3) die Nachvollziehbarkeit des Entscheidungs- und Genehmigungsprozesses zu gewährleisten.

Jeder Mitarbeiter handelt im Rahmen seiner Zuständigkeit so, dass alle Daten, die sich auf die Verwaltung des Unternehmens beziehen, korrekt und zeitnah in der Buchhaltung erfasst werden.

Die Führungskräfte und Mitarbeiter von E-GAP sind für den Schutz der ihnen anvertrauten Unternehmensressourcen verantwortlich und haben die Pflicht, ihre direkten Vorgesetzten unverzüglich über Ereignisse zu informieren, die dem Unternehmen schaden könnten.

3.9 Wertschätzung der Mitarbeiter

Die Beschäftigten stellen ein unverzichtbares und wertvolles Gut für die Entwicklung von E-GAP dar.

E-GAP schützt und fördert die Wertschätzung der Beschäftigten und trägt dazu bei, den Reichtum an Fähigkeiten jedes Mitarbeiters zu steigern und die Teamarbeit zu fördern. E-GAP setzt sich für die Förderung des Respekts vor der physischen, moralischen und kulturellen Integrität der Person ein, um die Würde des Einzelnen und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. E-GAP verbietet jegliche Form von Belästigung – psychisch, physisch und moralisch – gegenüber Führungskräften, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Lieferanten, Kunden oder Besuchern.

Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, dafür zu sorgen, dass im Arbeitsumfeld keine Form der Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Sprache, Nationalität, politischer und gewerkschaftlicher Ansichten, religiöser Überzeugung oder anderer persönlicher Merkmale, die nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, angewandt werden kann.

Das Unternehmen wendet bei der Personalauswahl und -verwaltung Kriterien an, die sich an den Verdiensten und der Förderung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und des Potenzials des Einzelnen orientieren.

3.10 Vorbeugung von möglichen Interessenkonflikten

Die Empfänger des Verhaltenskodex sind verpflichtet, jede Situation zu vermeiden und jede Tätigkeit zu unterlassen, die ein persönliches Interesse mit dem des Unternehmens in Konflikt bringen oder die Fähigkeit beeinträchtigen könnte, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens unparteiisch und objektiv zu treffen.

Daher müssen diese Personen jegliche Ausnutzung ihrer Position vermeiden und insbesondere jede Möglichkeit der Überschneidung oder Kreuzung von wirtschaftlichen Tätigkeiten, an denen ein persönliches und/oder familiäres Interesse besteht oder bestehen könnte, mit den Aufgaben, die von der Gesellschaft im Rahmen der mit ihr bestehenden Beziehungen abgedeckt und/oder übertragen werden, ausschließen.

3.11 Einhaltung der Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Das Unternehmen fördert und gewährleistet die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter und aller Personen, die seine Büros und Arbeitsräume betreten.

Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die die Würde des Einzelnen respektieren, sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, auch durch die Verbreitung einer Kultur der Sicherheit und des Risikobewusstseins, die ein verantwortungsbewusstes Verhalten aller in Übereinstimmung mit den Unternehmensverfahren und den gesetzlichen Bestimmungen fördert.

In diesem Sinne ist jeder Mitarbeiter aufgerufen, zur Sicherheit des Arbeitsumfelds, in dem er tätig ist, beizutragen und diese aufrechtzuerhalten sowie sich und andere durch verantwortungsvolles Verhalten zu schützen.

Aufgrund der ausgeübten Tätigkeit achtet das Unternehmen auf den Schutz der Umwelt und strebt die Verbesserung der Umweltbedingungen in der Gemeinschaft an, in der es tätig ist.

3.12 Kontinuierliche Verbesserung und Qualität der angebotenen Dienstleistungen

Alle Aktivitäten und Verhaltensweisen des Unternehmens sind auf die maximale Aufmerksamkeit gegenüber den Kunden ausgerichtet und zielen darauf ab, optimale Qualitätsstandards im Hinblick auf ihre beste Zufriedenheit zu erreichen, auch in Bezug auf die After-Sales-Prozesse.

3.13 Schutz des Wettbewerbs

E-GAP hält sich an die geltenden Wettbewerbsregeln und unterlässt es, Verhaltensweisen zu fördern und/oder zu übernehmen, die Formen des unlauteren Wettbewerbs beinhalten könnten.

E-GAP und die Empfänger verpflichten sich, zu einem gesunden und fairen Wettbewerbssystem beizutragen, um die Aktivitäten des Unternehmens kontinuierlich zu verbessern und zu entwickeln.

4. Unethisches Verhalten

Unethisches Verhalten bei der Erbringung von Dienstleistungen oder bei der Ausübung von Arbeitstätigkeiten kann das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen Interessengruppen beeinträchtigen. Das Verhalten von Empfängern, seien es Einzelpersonen oder Organisationen, die gegen die in diesem Kodex verankerten Grundprinzipien verstoßen, insbesondere mit dem Ziel, Vorteile aus der Zusammenarbeit mit anderen zu ziehen, Machtpositionen auszunutzen und die grundlegende Beziehung der intuitu personae zu missbrauchen, stellt ein unethisches Verhalten dar und wird daher von der Gesellschaft abgelehnt und zurückgewiesen.

5. Kundenbeziehungen

E-GAP richtet sein Verhalten im Umgang mit Kunden an den Prinzipien der Legalität, Transparenz, Zuverlässigkeit, Fairness, Nachhaltigkeit, Verantwortung und Qualität aus. Insbesondere die Kundenzufriedenheit ist eines der Hauptziele, die E-GAP anstrebt: Freundlichkeit und Aufmerksamkeit in den Beziehungen, Klarheit und Vollständigkeit in der Kommunikation sind die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

E-GAP verpflichtet sich nämlich, hohe und angemessene Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten und Methoden zur Überprüfung und Messung der Kundenzufriedenheit einzusetzen, um Korrekturmaßnahmen und Verbesserungen festzulegen.

Um eine dauerhafte Beziehung zu den Kunden aufzubauen, bereitet E-GAP:

 

  • die Ermittlung von Bedürfnissen und Interessen sowie deren Befriedigung durch Produkte und Dienstleistungen, die den Erwartungen entsprechen;
    • die Pflege der Beziehung;
    • Innovation und kontinuierliche Verbesserung des Angebots.

Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, stets auf Anregungen und Beschwerden zu reagieren, indem es geeignete und zeitnahe Kommunikationssysteme einsetzt.

6. Beziehungen zu Lieferanten, Geschäfts- und Finanzpartnern

E-GAP stützt sein Verhalten in den Beziehungen zu Lieferanten, Geschäfts- und Finanzpartnern auf die Grundsätze der Klarheit, Gleichheit und Loyalität. Darüber hinaus unterhält E-GAP ausschließlich Beziehungen zu Geschäftspartnern mit den erforderlichen ethischen Werten, Integrität und Unabhängigkeit.

Und zwar ist jeder Empfänger dazu verpflichtet

  • in den Liefer- und Partnerschaftsbeziehungen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die festgelegten Vertragsbedingungen zu beachten und einzuhalten;
  • die Zusammenarbeit mit den Lieferanten zu suchen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Kunden in Bezug auf Qualität, Kosten und Lieferzeiten der Waren oder Dienstleistungen erfüllt werden;
  • mit Lieferanten, Geschäfts- und Finanzpartnern Verträge oder Vereinbarungen zu für beide Seiten günstigen und vorteilhaften Bedingungen abzuschließen.

7. Beziehungen zu Managern, Mitarbeitern und Personalmanagement

Der Respekt vor der Person wird bei E-GAP als überragender Wert angesehen, zusammen mit der beruflichen Entwicklung und dem Komplex der relationalen, intellektuellen, organisatorischen und technischen Fähigkeiten jedes Managers und Mitarbeiters. Die Suche und Auswahl des Personals erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Kriterien der Leistung, Objektivität und Transparenz, wobei Chancengleichheit gewährleistet und jede Form von Bevorzugung und Diskriminierung vermieden wird. Die Einstellungen erfolgen mit einem regulären Arbeitsvertrag unter voller Einhaltung der Gesetze und geltenden Tarifverträge, was die Eingliederung des Arbeitnehmers in das Arbeitsumfeld begünstigt.

E-GAP setzt ein integriertes System zur Verwaltung und Entwicklung des Personals ein, das es ermöglicht, allen Mitarbeitern unter gleichen Bedingungen die gleichen Möglichkeiten zur Verbesserung und Entwicklung zu bieten. Die wesentliche Voraussetzung für die Zuweisung von Verantwortungspositionen innerhalb der Unternehmensorganisation und für den beruflichen Aufstieg ist die Bewertung der Fähigkeiten und gezeigten Leistungen, der erzielten Ergebnisse sowie des vorhandenen Potenzials in enger und konsequenter Verbindung mit den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen des Unternehmens.

8. Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu Behörden

Die Beziehungen von E-GAP zur öffentlichen Verwaltung beruhen auf einem Höchstmaß an Transparenz, Korrektheit und Rechtmäßigkeit. Insbesondere unterhält E-GAP in Übereinstimmung mit den vom Gesetz zugewiesenen Rollen und Funktionen die notwendigen Beziehungen zu den europäischen, staatlichen und lokalen Verwaltungen, die auf einem Geist der Zusammenarbeit basieren.
Die Beziehungen zu den Beamten der öffentlichen Einrichtungen beschränken sich auf die zuständigen Funktionen des Unternehmens und werden regelmäßig unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich aller Akkreditierungsvorschriften, genehmigt und dürfen in keiner Weise die Integrität und den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen.

E-GAP handelt im Einklang mit dem Gesetz und fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit die ordnungsgemäße Rechtspflege. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit arbeitet E-GAP mit den Vertretern der Behörden und allen öffentlichen Bediensteten, die Kontrollbefugnisse haben, zusammen und stellt alle angeforderten Informationen vollständig, korrekt, angemessen und rechtzeitig zur Verfügung.

In den Beziehungen zu lokalen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Institutionen verpflichtet sich E-GAP:

  • ohne jegliche Diskriminierung oder Zugehörigkeit stabile Kommunikationskanäle mit allen institutionellen Gesprächspartnern zu schaffen, die an der Durchführung seiner Aktivitäten beteiligt sind;
  • seine Interessen und Positionen auf transparente, rigorose und kohärente Weise zu vertreten und geheime Absprachen zu vermeiden;
  • bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die im Kodex festgelegten Grundsätze einhalten und keinen direkten oder indirekten Druck auf Führungskräfte oder Vertreter der Organe ausüben, um Vergünstigungen oder Vorteile zu erhalten.

9. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

E-GAP verpflichtet sich, im Rahmen seiner Aktivitäten eine Sicherheitskultur zu verbreiten und zu festigen, ein Risikobewusstsein zu entwickeln und alle notwendigen Mittel einzusetzen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, der Auftragnehmer und der Gemeinden, in denen es tätig ist, zu gewährleisten.
Die Mitarbeiter von E-GAP müssen im Rahmen ihrer Aufgaben an der Risikoprävention, dem Umweltschutz, der Gesundheit und der Sicherheit für sich selbst, ihre Kollegen und Dritte mitwirken.

E-GAP ist sich der Notwendigkeit bewusst, durch seine Aktivitäten zum Schutz der Umwelt beizutragen, sowie durch die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung und die ständige Überwachung seiner Prozesse und Aktivitäten. E-GAP verpflichtet sich daher, die größtmögliche Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit seiner Produkte und Dienstleistungen sowie seiner Lager und Büros zu fördern, mit dem Ziel, die Umwelt dank fortschrittlicher und effizienter Technologien zu schonen, die sich auf den gesamten Lebenszyklus der Produkte unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten beziehen. Das Unternehmen setzt sich für eine angemessene Nutzung der natürlichen Ressourcen ein und achtet dabei stets auf die Verringerung ihrer Umweltauswirkungen unter Einhaltung der Gesetze und Vorschriften.

E-GAP hält sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit an die grundlegenden Prinzipien und Kriterien des Respekts und des Schutzes der Umwelt, die das Unternehmen als primäres Gut betrachtet, und verpflichtet sich, diese zu schützen, indem es bei all seinen Aktivitäten ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Maßnahmen und vorrangigen Umweltbelangen anstrebt und dabei die Rechte der heutigen und zukünftigen Generationen berücksichtigt.
Zur Umsetzung einer soliden Umweltpolitik setzt sich das Unternehmen außerdem dafür ein, die Gesellschaft für Umweltfragen zu sensibilisieren und das Verantwortungsbewusstsein für den Schutz der Umwelt zu stärken, indem es insbesondere (1) zur Schaffung und Verbreitung einer Kultur der nachhaltigen Energienutzung beiträgt, indem es einen aktiven Beitrag zur Energiewende leistet, (2) einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie unter Berücksichtigung der Umwelt fördert und (3) die Vielfalt und Integration der Umwelt bewahrt.

10. Datenschutz

E-GAP erfüllt die Anforderungen hinsichtlich der Vertraulichkeit personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, besser bekannt als „General Data Protection Regulation“ oder kurz GDPR).

Insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern verpflichtet sich E-GAP, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um jeden Manager, Mitarbeiter, externen Mitarbeiter oder Kunden über die Art der vom Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungsmethoden, die Kommunikationsbereiche und allgemein über alle Daten, die sich auf seine Person beziehen, zu informieren, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten sicher und in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie behandelt werden.

E-GAP hat alle Systeme, mit denen personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, nach den höchsten Sicherheitsstandards entwickelt, um die Achtung der Privatsphäre zu gewährleisten.

Alle Personen, die im Namen des Unternehmens an der Datenverarbeitung beteiligt sind, wurden speziell geschult, instruiert und ernannt, um die Achtung der Privatsphäre zu gewährleisten.

11. Verstöße und Konsequenzen

Die Einhaltung der im Kodex enthaltenen Verhaltensregeln ist als wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen zu betrachten, die für die Mitarbeiter des Unternehmens, die Führungskräfte und die externen Mitarbeiter desselben vorgesehen sind. Ein schwerwiegender Verstoß gegen den Kodex stellt einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dar.

In Bezug auf die internen Subjekte stellt die Verletzung der Bestimmungen für ein Verhalten, das nicht mit dem vorliegenden Kodex übereinstimmt, einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis und/oder ein disziplinarisches Vergehen gemäß den gesetzlich vorgesehenen und in den Arbeitsverträgen enthaltenen Verfahren dar.
Folglich können Sanktionen verhängt werden – nach dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit, basierend auf der Schwere und der Absicht des Verstoßes, auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Wiederholung der begangenen Verstöße und/oder Zuwiderhandlungen. Das Unternehmen hat auch die Verfahren für Streitfälle und Kreuzverhöre festgelegt, um die Verstöße und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu ermitteln.
Die Anwendung des Disziplinarsystems ist unabhängig von der Durchführung und dem Ergebnis eines eventuell eingeleiteten Strafverfahrens vor der zuständigen Justizbehörde und in Übereinstimmung mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Die Bestimmungen dieses Kodex gelten auch für alle Zeitarbeitnehmer, die verpflichtet sind, sich an die Bestimmungen des Kodex zu halten. Verstöße gegen den Kodex werden von den jeweiligen Arbeitsagenturen, die aufgrund der vertraglichen Bestimmungen mit E-GAP dazu verpflichtet sind, gemäß den jeweils unterzeichneten spezifischen vertraglichen Vereinbarungen mit Disziplinarmaßnahmen geahndet.

Die Einhaltung der Grundsätze dieses Ethikkodexes ist auch ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen derjenigen, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehungen stehen, sodass jeder Verstoß einen Vertragsbruch mit allen gesetzlichen Folgen in Bezug auf die Beendigung des Vertrages und Schadensersatz darstellt.

12. Einführung und Änderung des Ethikkodexes

Der vorliegende Ethikkodex wurde am 3. August 2021 vom Verwaltungsrat in Kraft gesetzt und kann nur vom Verwaltungsrat geändert werden.

Mindestens einmal im Jahr, anlässlich der Genehmigung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gesellschaft, erörtert der Verwaltungsrat die Wirksamkeit dieses Kodex in Bezug auf die aktuellen Umstände und Erfordernisse und kann Änderungen oder Ergänzungen in Erwägung ziehen, die für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte der Gesellschaft als angemessen und/oder wesentlich erachtet werden.

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