3. Allgemeine ethische Grundsätze
Die Empfänger verpflichten sich hiermit, bei der Ausübung jeglicher Tätigkeit im Namen des Unternehmens die folgenden ethischen Grundsätze (im Folgenden „Grundsätze“) zu befolgen:
3.1 Freundlichkeit;
3.2 Unparteilichkeit und Nicht-Diskriminierung;
3.3 Vertraulichkeit;
3.4 Rechtmäßigkeit;
3.5 Fairness;
3.6 Professionalität und Zuverlässigkeit;
3.7 Nachhaltigkeit;
3.8 Transparenz und Fairness;
3.9 Wertschätzung der Mitarbeiter;
3.10 Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte;
3.11 Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz;
3.12 kontinuierliche Verbesserung und Qualität der erbrachten Dienstleistungen;
3.13 Schutz des Wettbewerbs.
3.1 Freundlichkeit;
Bei der Ausübung jeglicher Arbeitstätigkeit sind die Empfänger verpflichtet, ihren Gesprächspartnern mit Höflichkeit, Respekt, Freundlichkeit und Zuvorkommenheit nach den Maßstäben des gesunden Menschenverstands zu begegnen, unabhängig davon, ob es sich um externe oder interne Mitarbeiter des Unternehmens handelt.
3.2 Unparteilichkeit und Nicht-Diskriminierung
Bei der Ausübung von Arbeitstätigkeiten jeglicher Art, insbesondere bei der Entscheidungsfindung, sind E-GAP und die Empfänger verpflichtet, jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der politischen Orientierung, einer Behinderung, der sexuellen Zugehörigkeit, des Alters und jeder anderen Form der Vielfalt zu vermeiden.
3.3 Vertraulichkeit
E-GAP betrachtet die Vertraulichkeit als einen wesentlichen und obligatorischen Wert; daher gewährleisten die Empfänger die Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen und personenbezogenen Daten sowie den Schutz der aus der durchgeführten Arbeit gewonnenen Informationen. Die erhaltenen Informationen werden nicht in einer Weise verwendet, die gegen das Gesetz verstößt, oder zu einem anderen Zweck als dem, für den sie gesammelt wurden.
Die Empfänger dürfen daher aus der Verwendung vertraulicher Informationen weder persönliche noch finanzielle, direkte oder indirekte Vorteile ziehen, noch dürfen sie solche Informationen an andere weitergeben oder anderen empfehlen oder sie dazu veranlassen.
Die Datenschutzpolitik des Unternehmens garantiert angemessene Sicherheitsstandards für die Speicherung von personenbezogenen Daten.
3.4 Rechtmäßigkeit
Bei der Durchführung seiner Aktivitäten fördert E-GAP die Umsetzung und Einhaltung seiner internen Regeln und Verfahren sowie der Grundsätze des Kodex, um Verstöße gegen geltende Gesetze zu vermeiden.
3.5 Fairness
E-GAP verpflichtet sich, bei der Erbringung seiner Dienstleistungen oder beim Aufbau von Arbeitsbeziehungen jeglichen Machtmissbrauch zu vermeiden und Fairness und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
3.6 Professionalität und Verlässlichkeit
Die Empfänger verpflichten sich, sicherzustellen, dass alle Aktivitäten von E-GAP mit einem Höchstmaß an Engagement, Sorgfalt und Professionalität durchgeführt werden, um den Ruf und das Image des Unternehmens zu schützen.
3.7 Nachhaltigkeit
E-GAP übt seine Geschäftstätigkeit mit dem Ziel aus, die Energiewende hin zu Formen der Nutzung von Energiequellen zu fördern, die mit dem Umweltschutz und der Dekarbonisierung der Mobilität vereinbar sind. In dieser Hinsicht beabsichtigt das Unternehmen, einen oder mehrere gemeinnützige Zwecke zu verfolgen und in einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und transparenten Art und Weise gegenüber den Menschen, den Gemeinschaften, den Gebieten und der Umwelt, den kulturellen und sozialen Gütern und Aktivitäten, den Institutionen und Verbänden und anderen Interessengruppen zu handeln.
Die Empfänger verpflichten sich, die Einhaltung der Umweltverpflichtungen zu überwachen und die natürlichen Ressourcen zu schützen, die Umweltauswirkungen der Unternehmenstätigkeit zu minimieren und alle umweltgefährdenden Situationen und Verstöße gegen die einschlägigen Verhaltensregeln und Unternehmensverfahren unverzüglich zu melden.
Darüber hinaus verpflichten sich das Unternehmen und die Empfänger, die Umwelt in ihrer Gesamtheit so weit wie möglich zu respektieren und zu schützen, indem sie die Durchsetzung grüner und umweltfreundlicher Maßnahmen fördern.
In jedem Fall berücksichtigt E-GAP bei seiner Tätigkeit die Bedürfnisse der Gemeinschaft, in der es tätig ist, und ist bestrebt, zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und zivilen Entwicklung beizutragen.
3.8 Transparenz und Fairness
Die Beziehungen zu den Stakeholdern basieren auf den Kriterien der Fairness, der Zusammenarbeit, der Loyalität und des gegenseitigen Respekts.
Die Empfänger müssen ihre Tätigkeit im Interesse des Unternehmens ausüben und dürfen daher keinerlei Druck ausgesetzt werden.
Insbesondere muss jede Handlung, jeder Vorgang oder jede Transaktion in der Buchhaltung des Unternehmens nach den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien und den geltenden Buchführungsgrundsätzen korrekt, ordnungsgemäß, nachprüfbar, rechtmäßig, kohärent und kongruent erfasst werden.
Die Buchhaltungsunterlagen müssen die Anforderungen an die Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten erfüllen; für jeden buchhalterischen Vorgang müssen in den Unterlagen des Unternehmens vollständige und angemessene Belege aufbewahrt werden, um (1) die Identifizierung der Merkmale und Beweggründe, die dem Vorgang selbst zugrunde liegen, (2) die buchhalterische Aufzeichnung und (3) die Nachvollziehbarkeit des Entscheidungs- und Genehmigungsprozesses zu gewährleisten.
Jeder Mitarbeiter handelt im Rahmen seiner Zuständigkeit so, dass alle Daten, die sich auf die Verwaltung des Unternehmens beziehen, korrekt und zeitnah in der Buchhaltung erfasst werden.
Die Führungskräfte und Mitarbeiter von E-GAP sind für den Schutz der ihnen anvertrauten Unternehmensressourcen verantwortlich und haben die Pflicht, ihre direkten Vorgesetzten unverzüglich über Ereignisse zu informieren, die dem Unternehmen schaden könnten.
3.9 Wertschätzung der Mitarbeiter
Die Beschäftigten stellen ein unverzichtbares und wertvolles Gut für die Entwicklung von E-GAP dar.
E-GAP schützt und fördert die Wertschätzung der Beschäftigten und trägt dazu bei, den Reichtum an Fähigkeiten jedes Mitarbeiters zu steigern und die Teamarbeit zu fördern. E-GAP setzt sich für die Förderung des Respekts vor der physischen, moralischen und kulturellen Integrität der Person ein, um die Würde des Einzelnen und eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. E-GAP verbietet jegliche Form von Belästigung – psychisch, physisch und moralisch – gegenüber Führungskräften, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Lieferanten, Kunden oder Besuchern.
Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, dafür zu sorgen, dass im Arbeitsumfeld keine Form der Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Sprache, Nationalität, politischer und gewerkschaftlicher Ansichten, religiöser Überzeugung oder anderer persönlicher Merkmale, die nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, angewandt werden kann.
Das Unternehmen wendet bei der Personalauswahl und -verwaltung Kriterien an, die sich an den Verdiensten und der Förderung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und des Potenzials des Einzelnen orientieren.
3.10 Vorbeugung von möglichen Interessenkonflikten
Die Empfänger des Verhaltenskodex sind verpflichtet, jede Situation zu vermeiden und jede Tätigkeit zu unterlassen, die ein persönliches Interesse mit dem des Unternehmens in Konflikt bringen oder die Fähigkeit beeinträchtigen könnte, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens unparteiisch und objektiv zu treffen.
Daher müssen diese Personen jegliche Ausnutzung ihrer Position vermeiden und insbesondere jede Möglichkeit der Überschneidung oder Kreuzung von wirtschaftlichen Tätigkeiten, an denen ein persönliches und/oder familiäres Interesse besteht oder bestehen könnte, mit den Aufgaben, die von der Gesellschaft im Rahmen der mit ihr bestehenden Beziehungen abgedeckt und/oder übertragen werden, ausschließen.
3.11 Einhaltung der Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Unternehmen fördert und gewährleistet die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter und aller Personen, die seine Büros und Arbeitsräume betreten.
Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die die Würde des Einzelnen respektieren, sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, auch durch die Verbreitung einer Kultur der Sicherheit und des Risikobewusstseins, die ein verantwortungsbewusstes Verhalten aller in Übereinstimmung mit den Unternehmensverfahren und den gesetzlichen Bestimmungen fördert.
In diesem Sinne ist jeder Mitarbeiter aufgerufen, zur Sicherheit des Arbeitsumfelds, in dem er tätig ist, beizutragen und diese aufrechtzuerhalten sowie sich und andere durch verantwortungsvolles Verhalten zu schützen.
Aufgrund der ausgeübten Tätigkeit achtet das Unternehmen auf den Schutz der Umwelt und strebt die Verbesserung der Umweltbedingungen in der Gemeinschaft an, in der es tätig ist.
3.12 Kontinuierliche Verbesserung und Qualität der angebotenen Dienstleistungen
Alle Aktivitäten und Verhaltensweisen des Unternehmens sind auf die maximale Aufmerksamkeit gegenüber den Kunden ausgerichtet und zielen darauf ab, optimale Qualitätsstandards im Hinblick auf ihre beste Zufriedenheit zu erreichen, auch in Bezug auf die After-Sales-Prozesse.
3.13 Schutz des Wettbewerbs
E-GAP hält sich an die geltenden Wettbewerbsregeln und unterlässt es, Verhaltensweisen zu fördern und/oder zu übernehmen, die Formen des unlauteren Wettbewerbs beinhalten könnten.
E-GAP und die Empfänger verpflichten sich, zu einem gesunden und fairen Wettbewerbssystem beizutragen, um die Aktivitäten des Unternehmens kontinuierlich zu verbessern und zu entwickeln.